Kommunaler Brandschutz. Allgemeiner Brandschutz. Baukontrollen. Feuerschau
Meldepflicht für Feuerungsaggregate
Bitte beachten Sie, dass neue Feuerungsaggregate (neu eingebaut, wie auch Ersatz) dem Brandschutzbeauftragten/Feuerschauer der Gemeinde gemeldet werden müssen.
Gerne nehmen wir Ihre Meldung entgegen oder beraten Sie, wenn Sie dazu fragen haben.
Rufen Sie uns dafür an, oder senden Sie uns eine Nachricht via
Rechtsgrundlagen Brandschutz
Die Rechtsgrundlagen für den Brandschutz finden Sie auf der Website der Aargauischen Gebäudeversicherung:
https://www.agv-ag.ch/praevention/brandschutz/rechtsgrundlagen/
Kontroll- und Reinigungsfristen
https://www.agv-ag.ch/praevention/brandschutz/rechtsgrundlagen/